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Erfahrungen mit Pflanzenpassregelung: ZVG in Kritik bestätigt

Pressemeldung vom 20.12.2021

(ZVG) Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) fühlt sich in seiner Kritik an der Ausweitung der Pflanzenpassregelung bestätigt. Die Europäische Kommission hat die Berichte zur Evaluierung des EU-Pflanzengesundheitsrechts EU-Rat und EU-Parlament vorgelegt, an dem sich Wirtschaft und Verbände – darunter auch der ZVG – beteiligt hatten.

„Der Bericht zeigt, dass sich ein Engagement lohnt“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Wichtige Kritikpunkte seien aufgenommen worden. Nun liege es am Gesetzgeber, darauf zu regieren und nachzujustieren. Der ZVG werde den Prozess weiter intensiv begleiten.

Insbesondere wurde vom ZVG, wie von vielen an der Evaluierung Beteiligten, die Ausweitung der Pflanzenpassregelung auf alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen als zu aufwendig und schwierig bemängelt. Weiterhin besagen die Rückmeldungen, dass die Übergänge zu den neuen Regelungen nicht immer reibungslos verliefen und die neuen Vorschriften häufig nicht eindeutig waren. Der auch von deutschen Gärtnern kritisierte erhöhte Aufwand, den Pflanzenpass an jeder einzelnen Handelseinheit anbringen zu müssen, fand Berücksichtigung im Bericht.

Um die Wirksamkeit und die praktische Umsetzung zu verbessern und sie zweckmäßiger zu gestalten, sollen weitere Erörterungen erfolgen, um zu klären, welche gezielten Verbesserungen erforderlich sind. Dabei werden explizit die Bestimmungen über das Anbringen von Pflanzenpässen an Handelseinheiten, die Modalitäten zum Fernabsatz sowie die mögliche Einführung eines elektronischen Pflanzenpasses erwähnt.

Insgesamt hat die ausgeweitete Pflanzenpassregelung laut EU-Kommission dazu beigetragen, die Ziele der Verordnung zu erreichen, darunter insbesondere eine höhere Wirksamkeit des Schutzes vor Quarantäneorgansimen, ein besserer Grad der Vorbereitung auf die Identifizierung neuer Pflanzenschädlinge und ein besseres Verständnis und Bewusstsein hinsichtlich der Bedeutung der Pflanzengesundheit.


Hintergrund:
Artikel 79 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2016/2031 verpflichtet die Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Erfahrungen mit der Ausweitung der Pflanzenpassregelung auf alle Verbringungen von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen innerhalb des Gebiets der Union samt einer klaren Kosten-Nutzen-Analyse für die Unternehmer vorzulegen. Dem ist die Kommission mit dem jetzt vorgelegten Bericht nachgekommen. Vorausgegangen ist ein umfangreiches Evaluierungsverfahren.

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